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Dellach
im Drautal

Einspruch

Allgemein bedeutet Einspruch Einwand, Widerspruch und Protest gegen etwas.

In der Amtssprache ist damit ein Rechtsmittel gemeint.

Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

letzte Änderung am 26.06.2024 11:15:59