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Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

Über den Elektronischen Rechtsverkehr der Justiz (ERV) können alle Erst- und Folgeeingaben (Klagen, Klagebeantwortungen, Anträge, Schriftsätze, Rechtsmittel, Forderungsanmeldungen uvm.) samt Beilagen elektronisch und gesichert an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften übermittelt und empfangen werden.

Ausführliche Informationen zum Thema "Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 8. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

letzte Änderung am 25.06.2024 16:46:50